Gutachten
Als Durchgangsarzt sind wir für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen zuständig. Zu unseren Aufgaben gehört auch, entsprechende Gutachten für die Berufsgenossenschaften zu erstellen, die als Unfallversicherer für Arbeitsunfälle aufkommen.
Beginnend mit der fachärztlichen Erstversorgung direkt nach dem Arbeitsunfall wird in unserer Praxis das gesamte Heilverfahren koordiniert. Der komplette Ablauf von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen liegt dabei in unseren Händen.
Dies beinhaltet auch eine umfangreiche Dokumentation, Berichterstattung und Begutachtung für den Unfallversicherungsträger. Zur optimalen Behandlung des verunfallten Patienten wird so ein reibungsloser Ablauf der Kostenübernahme durch die Versicherungsträger gewährleistet.